Steuererklärungen in Potsdam‑Babelsberg
Ihre Steuererklärungen – sorgfältig erstellt und steuerlich beraten
Ihre Steuererklärungen – sicher umgesetzt, steuerlich beraten und ohne unnötigen Aufwand für Sie
Keine Steuererklärung ist wie die andere. Wir erstellen für Sie nicht nur Ihre Steuererklärungen, sondern beraten Sie bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte. Als Steuerberater in Potsdam‑Babelsberg übernehmen wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten mit dem Anspruch, Ihnen den Aufwand rund um Ihre Steuererklärungen möglichst abzunehmen. Als Unternehmer, Selbstständiger oder auch Angestellter bleibt im Alltag häufig wenig Zeit für steuerliche Themen. Wir unterstützen Sie daher nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen, sondern insbesondere bei der Nutzung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten.
Ziel ist eine Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ihren steuerlichen Pflichten gibt – ohne dass Sie sich selbst im Detail mit den zugrunde liegenden Fragestellungen beschäftigen müssen.
Sechs Vorteile mit Ihrem Steuerberater in Potsdam Babelsberg
Steueroptimierte Nutzung von Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten
Zeitersparnis und kein „Stress“ mit der Steuererklärung
Schutz vor ungerechtfertigten Steuerforderungen
Vorabschätzung Ihrer voraussichtlichen Rückerstattung/-nachzahlung
Kompetenter Ansprechpartner bei Ihren steuerlichen Fragen
Digitaler Belegaustausch
Betriebliche Steuererklärungen – mehr als die reine Abgabe von Pflichtunterlagen
Unternehmer, Selbstständige und Gesellschaften sind zur regelmäßigen Abgabe betrieblicher Steuererklärungen verpflichtet. Dazu zählen insbesondere die Körperschaftsteuer‑, Gewerbesteuer‑, Umsatzsteuer‑ sowie – bei Personengesellschaften – gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen. Wir erstellen Ihre betrieblichen Steuererklärungen strukturiert mit dem Anspruch, steuerliche Sachverhalte nicht nur abzubilden, sondern diese steueroptimiert zu erstellen. Dabei prüfen wir relevante Zusammenhänge, berücksichtigen aktuelle gesetzliche Entwicklungen und weisen Sie auf bestehende Gestaltungsspielräume hin.
Als Ihr Steuerberater in Potsdam‑Babelsberg begleiten wir Sie darüber hinaus bei der Prüfung Ihrer Steuerbescheide und unterstützen Sie bei Bedarf im Rechtsbehelfsverfahren, etwa durch die Einlegung von Einsprüchen oder die Stellung ergänzender Anträge.
Körperschaftsteuererklärung
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) sind verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um die „Einkommensteuer“ der Kapitalgesellschaft.
In der Körperschaftsteuererklärung wird das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft ermittelt, das die Grundlage für die Besteuerung darstellt.
Im Rahmen der Erstellung achten wir insbesondere auf die zutreffende Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses und prüfen, wo sich im Einzelfall Gestaltungsspielräume ergeben können – etwa im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen oder der Eigenkapitalentwicklung.
Gewerbesteuererklärung
Unternehmen mit gewerblichen Einkünften sind grundsätzlich verpflichtet, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dies betrifft nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch viele Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen hingegen regelmäßig nicht der Gewerbesteuer. In der Gewerbesteuererklärung wird der sogenannte Gewerbeertrag ermittelt, der als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dient. Dessen Höhe wird im Ergebnis durch die jeweilige Gemeinde beeinflusst, in der das Unternehmen ansässig ist.
Im Rahmen der Erstellung achten wir insbesondere auf die zutreffende Ermittlung des Gewerbeertrags und prüfen, welche Hinzurechnungen, Kürzungen oder sonstigen Besonderheiten im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Dabei behalten wir auch die Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung im Blick.
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
Personengesellschaften sind verpflichtet, jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben. Dabei wird das steuerliche Ergebnis zunächst auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und anschließend den einzelnen (gesondert) Gesellschaftern zugeordnet. Die so festgestellten Ergebnisse bilden die Grundlage für die jeweilige Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter.
Wir stellen sicher, dass das Ergebnis zutreffend ermittelt und korrekt auf die Gesellschafter verteilt wird. Dabei behalten wir auch die steuerlichen Auswirkungen auf Ebene der einzelnen Gesellschafter im Blick und prüfen, ob sich im Einzelfall Gestaltungsspielräume ergeben.
Umsatzsteuererklärung
Unternehmer sind verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. In dieser werden die erzielten Umsätze sowie die abziehbare Vorsteuer zusammengeführt und die endgültige Umsatzsteuer ermittelt. Ergänzend zur Jahreserklärung sind viele Unternehmer zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuer‑Voranmeldungen verpflichtet, die je nach Höhe der Umsatzsteuerzahllast monatlich oder vierteljährlich erfolgen.
Wir behalten für Sie sowohl die laufenden Verpflichtungen als auch die jährliche Umsatzsteuererklärung im Blick und achten darauf, dass die steuerlichen Sachverhalte korrekt erfasst und eingeordnet werden. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei umsatzsteuerlich sensiblen Themen und prüfen, wo sich im Einzelfall Besonderheiten oder Gestaltungsmöglichkeiten ergeben können.
Einkommensteuererklärung – mehr als die reine Abgabe von Pflichtunterlagen
Die Einkommensteuererklärung ist stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation geprägt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie individuelle Besonderheiten, etwa außergewöhnliche Belastungen oder steuerliche Fördermöglichkeiten.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung nicht nur, sondern beraten Sie gezielt bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte. Dabei geht es nicht um das bloße Ausfüllen der Steuerformulare, sondern um eine steuerliche Einordnung Ihrer individuellen Situation und die optimale Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Als Steuerberater in Potsdam‑Babelsberg unterstützen wir Sie sowohl bei einmaligen Einkommensteuererklärungen als auch im Rahmen einer weitergehenden Betreuung. Ziel ist eine Bearbeitung, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ihren steuerlichen Pflichten gibt – ohne dass Sie sich selbst im Detail mit den zugrunde liegenden Fragestellungen beschäftigen müssen.
Fragen & Antworten zu privaten und betrieblichen Steuererklärungen
Welche betrieblichen Steuererklärungen muss ich als Unternehmer abgeben?
Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig verschiedene betriebliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Erklärungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt insbesondere von der Rechtsform und der Art der Tätigkeit ab.
Typischerweise betrifft dies:
- die Körperschaftsteuererklärung bei Kapitalgesellschaften
- die Gewerbesteuererklärung bei gewerblichen Einkünften. Kapitalgesellschaften erzielen übrigens kraft Rechtsform stets gewerbliche Einkünfte.
- die Umsatzsteuererklärung sowie laufende Umsatzsteuer‑Voranmeldungen
- bei Personengesellschaften zusätzlich die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
Im Rahmen unserer Betreuung prüfen wir, welche Steuererklärungen für Ihr Unternehmen relevant sind, koordinieren die fristgerechte Abgabe und stellen sicher, dass die einzelnen Erklärungen inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
Wer haftet für Fehler in betrieblichen Steuererklärungen?
Grundsätzlich bleibt der Steuerpflichtige bzw. das Unternehmen für die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen verantwortlich – auch dann, wenn die Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt.
Fehler in betrieblichen Steuererklärungen können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Steuernachzahlungen, Zinsen oder weiteren finanziellen Belastungen führen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige und fachlich fundierte Erstellung sowie die zutreffende Einordnung der zugrunde liegenden Sachverhalte.
Durch die Einbindung eines Steuerberaters lassen sich diese Risiken jedoch deutlich reduzieren. Als Steuerberater in Potsdam‑Babelsberg achten wir darauf, dass steuerliche Sachverhalte zutreffend erfasst, erklärt und beurteilt werden und behalten auch mögliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung im Blick.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei betrieblichen Steuererklärungen?
Betriebliche Steuererklärungen bieten in vielen Fällen Gestaltungsspielräume, die über die reine Abbildung von Zahlen hinausgehen. Diese ergeben sich insbesondere aus Wahlrechten, Bewertungsansätzen oder der Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen.
Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt stark von der individuellen Unternehmensstruktur, der Rechtsform und den zugrunde liegenden Sachverhalten ab. Häufig stehen dabei nicht einzelne Maßnahmen, sondern das Zusammenspiel verschiedener steuerlicher Regelungen im Vordergrund.
Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen sinnvoll und gesetzlich zulässig sind und wie sich diese auf Ihre Gesamtsteuerbelastung auswirken. Dabei behalten wir stets den Zusammenhang zwischen den einzelnen Steuerarten im Blick.
Was passiert, wenn ich eine Steuererklärung zu spät abgebe oder Fehler entdeckt werden?
Verspätet abgegebene Steuererklärungen können zu Verspätungszuschlägen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt, wenn die Steuererklärungen nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Werden nachträglich Fehler in einer Steuererklärung festgestellt, kann dies zu Nachzahlungen oder Korrekturen bereits erlassener Steuerbescheide führen. In bestimmten Fällen besteht zudem die gesetzliche Pflicht, unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzverwaltung zu berichtigen.
Bei schwerwiegenderen Abweichungen kann auch ein steuerstrafrechtlicher Bezug entstehen. Umso wichtiger ist es, solche Situationen frühzeitig zu erkennen und fachlich sauber sowie abgestimmt zu korrigieren.
Wir unterstützen Sie in diesen Fällen bei einer geordneten Aufarbeitung der Sachverhalte und begleiten Sie bei der korrekten Vorgehensweise gegenüber der Finanzverwaltung, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Wann bin ich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Abgabepflicht besteht insbesondere dann, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Sie haben neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 € im Jahr, z. B. aus Vermietung, selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträgen.
- Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen, etwa Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Diese erhöhen zwar nicht direkt die Steuer, beeinflussen aber den Steuersatz (sog. Progressionsvorbehalt).
- Sie haben gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber gearbeitet oder zeitweise nach Steuerklasse VI abgerechnet.
- Sie und Ihr Ehepartner haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt.
- Sie haben sich Freibeträge eintragen lassen, z. B. für Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Wenn keiner dieser Fälle vorliegt – etwa bei einem Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und ohne weitere Einkünfte – besteht häufig keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe.
Unabhängig davon kann sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung jedoch in vielen Fällen finanziell lohnen, da zu viel gezahlte Steuern erstattet werden können – beispielsweise durch Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Wir prüfen für Sie, ob eine Abgabepflicht besteht und ob sich eine freiwillige Einkommensteuererklärung in Ihrem konkreten Fall lohnt.
Was kann ich in meiner Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen?
Welche Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Typische Bereiche sind insbesondere:
- Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten)
- Sonderausgaben, etwa Versicherungsbeiträge oder Spenden
- außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten
- haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
Darüber hinaus können sich steuerliche Auswirkungen aus weiteren Einkunftsarten ergeben, etwa bei Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.
Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Aufwendungen vorliegen, sondern auch, wie diese steuerlich einzuordnen sind und ob die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Wir prüfen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, welche Aufwendungen bei Ihnen tatsächlich berücksichtigt werden können und wie diese optimal in Ihrer persönlichen Situation wirken.
Wir prüfen deshalb im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, welche Angaben und Aufwendungen in Ihrem Fall tatsächlich relevant sind und welche Unterlagen hierfür benötigt werden. So entsteht eine Einkommensteuererklärung, die nicht nur vollständig vorbereitet, sondern auch auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist.
So einfach ist der Steuerberaterwechsel in Potsdam
Janett Seltmann begleitet Sie persönlich und übernimmt die komplette Organisation – von der Abstimmung mit Ihrem bisherigen Steuerberater bis zur reibungslosen Übernahme Ihrer Unterlagen. Zuverlässig und ohne Mehraufwand für Sie.
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Unsere Kompetenzen für Ihre steuerlichen Deklarationspflichten
Jahresabschlüsse
Ein Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht. Wir verdichten Ihre Zahlen zu einem klaren und belastbaren Gesamtbild, das gegenüber dem Finanzamt und Ihrer Bank überzeugt und als Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen dient.
Finanzbuchhaltung
Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist mehr als die laufende Erfassung von Belegen. Wir behalten Ihre Zahlen im Blick und sprechen Sie proaktiv an, sobald wir Auffälligkeiten, Anpassungsbedarf oder steuerlich relevante Entwicklungen erkennen.
Steuererklärungen
Wir erstellen betriebliche und private Steuererklärungen eingebettet in unsere laufende steuerliche Betreuung. Dabei beraten wir Sie proaktiv zu bestehenden Wahlrechten und begleiten unsere Mandanten bei Bedarf auch im Rechtsbehelfsverfahren.
Lohnbuchhaltung
Viele Mandanten wünschen sich eine Finanz‑ und Lohnbuchhaltung aus einer Hand. Wir übernehmen die Lohn‑ und Gehaltsabrechnung integriert in unsere laufende steuerliche Betreuung, sodass Sie einen zentralen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten haben.
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