Wir beraten Sie umfassend
Ihr Steuerberater in Potsdamer Babelsberg für Ihre Steuererklärungen
Steuererklärungen
Keine Steuererklärung ist wie die andere. Wir erstellen für Sie nicht nur Ihre Steuererklärungen, sondern beraten Sie auf Wunsch auch umfassend bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte. Wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten und sind Ihr steuerlicher Problemlöser. Wir sorgen dafür, dass Sie ruhig schlafen können. Übertragen Sie uns Ihre steuerlichen Pflichten.
Als Unternehmer, Selbstständiger oder auch Angestellter haben Sie sicherlich wenig Zeit und diese möchten – unserer Erfahrung nach – die wenigsten noch mit der Erstellung Ihrer alljährlichen Steuererklärung verbringen. Wir unterstützen Sie nicht nur durch das Ausfüllen der relevanten Steuerformulare, sondern insbesondere durch unsere Beratung bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg berät Sie gerne als kompetenter und verlässlicher Partner in allen steuerlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen und beraten Sie individuell, zugeschnitten auf Ihre Situation und Ihre beruflichen wie privaten Ziele. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir halten Ihnen gerne den „steuerlichen Rücken“ frei und kümmern uns um die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.
Betriebliche Steuererklärungen
Private Steuererklärungen
Betriebliche Steuererklärungen
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben jährlich wiederkehrend „betriebliche Steuererklärungen“ abzugeben. Diese Steuererklärungen haben vordergründig zum Ziel, den steuerlichen Gewinn oder die abzuführende Umsatzsteuer festzustellen. Wir übernehmen gerne die Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärung. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide. Bei Bedarf legen wir nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsmittel ein, um Ihre Rechte zu schützen. Es versteht sich von selbst, dass Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg ebenfalls für Sie Anträge im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren stellt und Sie auf Wunsch auf für Sie günstigere steuerliche Gestaltungen hinweist.
Körperschaftsteuererklärung
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind jährlich zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Die Körperschaftsteuererklärung ist quasi die „Einkommensteuererklärung für Kapitalgesellschaften“. In dieser Erklärung wird das steuerliche Ergebnis ausgewiesen, was Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags ist. Derzeit beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 % zzgl. einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Zusätzlich unterliegen Kapitalgesellschaften auch der Gewerbesteuer.
Nicht zu verwechseln mit der Körperschaftsteuererklärung ist die „Erklärung zur gesonderten Feststellung“, welche ebenfalls von Kapitalgesellschaften jährlich abzugeben ist. In dieser gesonderten Feststellungserklärung wird die Veränderung des Eigenkapitals durch Kapitalerhöhungen oder -minderungen dargelegt. Dies mag zunächst „langweilig“ klingen, kann im Einzelfall aber durchaus von hohem steuerlichem Wert sein, denn die Rückzahlung von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellten Eigenkapital ist steuerfrei.
Gewerbesteuererklärung
Nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind regelmäßig zur jährlichen Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmen die gewerbliche Einkünfte erzielen. Freiberufler sind folglich nicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet.
In der Gewerbesteuererklärung wird – ähnlich wie in der Körperschaftsteuererklärung – der Gewinn, der sog. Gewerbeertrag, ermittelt, der Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der hebeberechtigten Stadt/Gemeinde festgelegt, in dem die Geschäftsleitung sitzt. Vereinfachungshalber kann oft von einem Gewerbesteuersatz in Höhe von 15 % ausgegangen werden. Im Einzelfall kann die Höhe aber auch deutlich höher oder geringer ausfallen. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg berät Sie hierzu gerne.
Gesonderte Feststellungserklärung
Personengesellschaften haben jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben. Das steuerliche Ergebnis wird zunächst auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und gesondert und einheitlich für diese festgestellt. In einem zweiten Schritt wird dieses Ergebnis dann den einzelnen Gesellschaftern zugewiesen. Die festgestellten Ergebnisse der Gesellschafter werden dann im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuerveranlagung durch das zuständige Finanzamt von Amts wegen berücksichtigt.
Daneben haben aber auch einige Einzelunternehmen eine gesonderte Feststellungserklärung abzugeben. Dies dann, wenn das Betriebsstättenfinanzamt nicht dem Wohnsitzfinanzamt entspricht. Mithin also der Wohnsitz und der Ort der Geschäftsleitung in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegt.
Umsatzsteuererklärung
Jeder Unternehmer hat gem. § 18 Abs. 3 UStG jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. In dieser Umsatzsteuererklärung werden die vom Unternehmer erzielten Umsätze sowie die geleistete Vorsteuer deklariert. Neben der jährlichen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind Unternehmer aber oftmals auch zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Diese ist wiederum in Abhängigkeit von der sog. Umsatzsteuerzahllast monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg berät Sie hierzu gerne.
Private Steuererklärungen
Das Einkommensteuergesetz kennt dabei sieben Einkünfte:
- Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Selbstständige Einkünfte
- Nicht selbstständige Einkünfte (Angestellte)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte (Renteneinkünfte und z. B. Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien)
Übrigens: Nicht jeder ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In zahlreichen Fällen besteht von Gesetzes wegen kein Zwang zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Dies ist insbesondere bei Arbeitnehmern der Fall. Diese haben aber das Recht zur Abgabe (sog. Antragsveranlagung). Oftmals lohnt es sich finanziell in derartigen Konstellationen sehr, eine Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben.
Sie haben geerbt oder Sie haben etwas geschenkt bekommen? In diesem Fall ist ggf. eine Erbschaftssteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung zu erstellen. Gerne beraten wir Sie ausführlich, ob eine Erbschaftsteuer/Schenkungssteuererklärung abzugeben ist und erstellen für Sie die Erklärung – unter Nutzung sämtlicher Steuervorteile. Oftmals noch besser ist aber die proaktive Gestaltung der Vermögensübertragung im Rahmen der sog. vorweggenommen Erbfolge. Bereits in zahlreichen Fällen konnten wir Privatpersonen und Unternehmen vor teils kaum bewältigbaren Erbschaftssteuerbelastungen durch eine proaktive Gestaltungsberatung schützen. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg berät Sie hierzu gerne.
Wieso für einen Steuerberater zahlen, wenn „Elster“ kostenlos ist?
Sechs Vorteile mit Ihrem Steuerberater in Potsdam Babelsberg.
Steueroptimierte Nutzung von Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten
Zeitersparnis und kein „Stress“ mit der Steuererklärung
Schutz vor ungerechtfertigten Steuerforderungen
Vorabschätzung Ihrer voraussichtlichen Rückerstattung/-nachzahlung
Kompetenter Ansprechpartner bei Ihren steuerlichen Fragen
Auf Wunsch: Digitaler Belegaustausch
Fragen und Antworten
– alles rund um die Steuererklärung
Was kostet die Erstellung der Steuererklärung(en)?
>>> Hier <<< erfahren Sie mehr zu unseren Gebühren. Sprechen Sie uns gerne an. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Unsere Kompetenz für Ihre Steuererklärung
Lohnbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Übertragen Sie uns Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Profitieren Sie von unserer Expertise und minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko als Arbeitgeber.
Finanzbuchhaltung
Buchhaltung ist mehr als nur Belege sammeln, kontieren und erfassen. Es ist die Basis für Ihre finanziellen und unternehmerischen Entscheidungen. Für unsere Mandanten verdichten wir die relevanten Informationen, so dass Sie zu jeder Zeit dem Finanzamt, den Banken oder auch den Sozialversicherungsträgern gegenüber Rechenschaft ablegen können. Und das natürlich digital.
Jahresabschlüsse
Die Finanzbuchhaltung (durch Sie oder uns erstellt) bildet die Grundlage, auf der wir Ihren Jahresabschluss aufstellen. Während des laufenden Geschäftsjahres sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten Gewinnhochrechnungen, Zwischenabschlüsse und Prognosen von uns erhalten. Auf diese Weise wird Ihr Jahresabschluss eine kalkulierbare Größe, die Ihre Bedürfnisse gegenüber Kreditinstituten, Investoren und dem Finanzamt berücksichtigt.
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