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Jetzt Steuerberater wechseln » Zum Steuerberater Dr. Keul in Potsdam

Ihr Steuerberater in Potsdam

Mandant werden – Ihre Vorteile mit uns

Was wir für Sie tun können

Dr. Leon Keul Steuerberater front Bild

Sie spielen mit dem Gedanken, Mandant bzw. Mandantin bei uns zu werden? Dann lassen Sie uns gern ein unverbindliches Kennenlerngespräch führen. Dieses Eingangsgespräch dient der persönlichen Vertrauensbildung. Denn wir wollen langfristig mit Ihnen zusammenarbeiten. Selbstverständlich ist dieses Kennenlerngespräch kostenlos, aber nicht umsonst. Es fallen für Sie also keine Gebühren an! In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns als Kanzlei kennenzulernen und erhalten im Nachgang ein qualifiziertes Angebot über Ihre voraussichtlich anfallenden Investitionen.

Ein Kennenlerngespräch ist kein Beratungsgespräch. Sofern wir in unserem Kennenlerngespräch konkrete steuerliche Beratungsleistungen erbringen, erheben wir unsere Erstberatungsgebühr.

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5 Gründe, wieso Sie zu uns kommen sollten!

 

1.     Wir sind digital. Ausgezeichnet mit Brief und Siegel.

2.     Ihnen ist Persönlichkeit wichtig? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

3.     Wir verfügen über langjährige „BIG 4“ Erfahrung und haben höchste Qualitätsansprüche.

4.     Klare Absprachen und eine unkomplizierte, direkte Kommunikation. Das ist unser Markenzeichen.

5.   Wir stehen für individuelle Steuerberatung auf höchstem Niveau.

Digitale Zusammenarbeit

Wir haben unsere Strukturen umfassend digitalisiert.

So können unsere Mandanten – auf Wunsch – alle Belege digital übermitteln und von überall auf diese Daten zugreifen. Das schafft höchste Transparenz und Effizienz.

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Honorar

Transparenz ist uns wichtig. Besonders bei Gebühren!

Sprechen Sie das Thema ganz einfach offen an. Wir informieren Sie gerne vorab kostenlos und absolut unverbindlich über unsere Gebühren.

Hier erfahren Sie mehr >>>

Fragen und Antworten

Zum Steuerberaterwechsel

Was ist beim Wechsel des Steuerberaters zu beachten?

In der Regel können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Steuerberater jederzeit kündigen. Wir empfehlen hier stets ein offenes Wort mit Ihrem Vorberater zu sprechen, damit der Wechsel zu uns reibungslos funktioniert und Ihre Daten an uns, Ihren digitalen Steuerberater in Potsdam Babelsberg, weitergegeben werden können. Achten Sie darauf, dass keine Gebührennoten bei Ihrem Vorberater mehr offen sind, da dieser ansonsten von einem sog. Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen könnte. In den meisten Fällen können die Daten elektronisch an uns übermittelt werden. Hierum kümmern wir uns. Zu Ihrer Erleichterung informieren wir zudem Ihr zuständiges Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

Wann wechselt man den Steuerberater am besten?

Im Idealfall wechseln Sie zum Jahreswechsel und besprechen den Übergang frühzeitig mit uns. Natürlich ist aber auch ein unterjähriger Wechsel möglich und – wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist – oftmals auch ratsam. Kündigen Sie den Vertrag mit Ihrem Steuerberater am besten erst dann, wenn keine neuen Aufträge erteilt wurden und alle bereits begonnenen Arbeiten abgeschlossen wurden. Ist dieser Fall jedoch nicht vermeidbar, kann es passieren, dass Ihr bisheriger Steuerberater eine anteilige Gebühr für bereits begonnene Arbeiten berechnet.

In der Regel gilt: Sie können die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sofort beenden. Gemäß § 627 BGB kann der Steuerberatervertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden und Kündigungsgründe müssen nicht genannt werden.

Fallen Kosten an beim Steuerberaterwechsel?

Nein, beim Wechsel des Steuerberaters fallen grundsätzlich keine gesonderten Kosten an. Sollten wir Ihre Buchführung einrichten, erheben wir hierfür eine Gebühr, welche wir nach der Zeitgebühr in Rechnung stellen. Gern informieren wir Sie hierzu im Detail.

Wenn Ihr ehemaliger Steuerberater jedoch noch offene Forderungen hat, kann er Ihre Unterlagen zurückhalten (sog. Zurückbehaltungsrecht) und zwar bis seine offenen Rechnungen beglichen sind.

Des Weiteren sollten Sie den Zeitpunkt des Steuerberaterwechsels bedenken. Wechseln Sie während der Erstellung der Steuererklärung oder Aufstellung der Bilanz, kann es passieren, dass für diese Arbeiten Mehrkosten entstehen.

Steuerberater wechseln und Finanzamt – was muss ich wissen?

Das Finanzamt ist in der Regel nicht an der Wahl Ihres Steuerberaters interessiert und hat auch keinerlei Einfluss auf die Wahl Ihres neuen Steuerberaters. Allerdings muss der Wechsel dem Finanzamt angezeigt werden und die Vollmacht gegenüber Ihrem bisherigen Berater sollte widerrufen werden. Gern unterstützen wir Sie hierbei. Zu Ihrer Erleichterung informieren wir Ihr zuständiges Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

Wie kommen meine Daten zu Ihnen, Herr Dr. Keul?

Wir arbeiten fast ausschließlich digital. Ihre Daten, Dokumente und andere Informationen können Sie uns auf unterschiedlichen digitalen Wegen übermitteln. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ihre elektronischen Buchhaltungsdaten erhalten wir in der Regel von Ihrem Vorberater. Um den Übertrag Ihrer Daten kümmern wir uns.

Muss ich digital sein?

Nein, Sie müssen nicht digital sein. Sie sollten aber den Willen dazu haben. Aber keine Sorge, Digitalisierung ist Übungssache und tut nicht weh. Gern zeigen wir Ihnen, wie einfach es ist und unterstützen Sie bei der Digitalisierung.

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    Über ein Jahrzehnt Steuerrechtsexpertise auf höchsten wissenschaftlichen und praktischen Niveau. Dabei stehen wir für höchstpersönliche und individuelle Steuerberatung. Für Sie in Berlin und Brandenburg.​ Und natürlich Bundesweit, dank modernster digitaler Infrastruktur.

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