Honorarübersicht der Steuerberatungskanzlei in Potsdam Babelsberg
Transparente Honorare. Klare Leistungen. Keine Überraschungen.
Niemand mag unangenehme Überraschungen – besonders nicht bei den Kosten.
Deshalb legen wir großen Wert auf transparente und nachvollziehbare Honorare. Bereits vor Mandatsbeginn erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönliche Situation und Ihren konkreten Bedarf abgestimmt ist.
Zusätzlich stellen wir Ihnen nachfolgend unsere Honorarübersichten zur Verfügung. Nicht jede steuerliche Leistung lässt sich auf die gleiche Weise abrechnen. Während sich wiederkehrende Standardleistungen oftmals für eine feste Vergütung eignen, werden individuelle Beratungsleistungen häufig nach Zeitaufwand abgerechnet. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Vergütungsmodelle unserer Kanzlei.
Sollten Sie Fragen zu unseren Honoraren haben, sprechen Sie uns gern an. Wir erläutern Ihnen unsere Vergütung transparent, verständlich und ohne versteckte Kosten.
Kennenlerngespräch oder Erstberatung?
Viele Interessenten fragen sich, ob bereits das erste Gespräch Kosten verursacht. Die Antwort lautet: Es kommt auf das Ziel des Gesprächs an.
Kostenloses Kennenlerngespräch
Das Kennenlerngespräch richtet sich an Sie, wenn Sie überlegen, Mandantin oder Mandant unserer Kanzlei zu werden. Wir lernen uns kennen, sprechen über Ihre Situation und Ihre Erwartungen an die zukünftige Zusammenarbeit und prüfen gemeinsam, ob wir zueinander passen. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie von uns im Anschluss ein individuelles Angebot für die laufende steuerliche Betreuung.
Das Kennenlerngespräch ist selbstverständlich kostenlos.
Kostenpflichtige Erstberatung
Steht hingegen eine konkrete steuerliche Fragestellung im Mittelpunkt, handelt es sich um eine Erstberatung. Typische Themen sind beispielsweise die steuerlichen Folgen eines Immobilienkaufs, die Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation oder die Gründung eines Unternehmens. Ziel der Erstberatung ist es, Ihre Fragen zu beantworten, steuerliche Risiken und Chancen aufzuzeigen und Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen zu geben.
Unsere Erstberatung dauert in der Regel bis zu 90 Minuten und wird mit einem Fixhonorar von 449,00 EUR netto (534,31 EUR brutto) abgerechnet.
Unsere Fixhonorare
für Ihre steuerlichen Standardanliegen
Für viele regelmäßig wiederkehrende steuerliche Standardleistungen haben wir feste Honorare definiert. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten entstehen und erhalten zusätzliche Planungssicherheit. Abgerechnet wird nur, was tatsächlich anfällt. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, berechnen wir nach unserem vereinbarten Zeithonorar. Für viele regelmäßig wiederkehrende steuerliche Standardleistungen haben wir feste Honorare definiert. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten entstehen und erhalten zusätzliche Planungssicherheit. Abgerechnet wird nur, was tatsächlich anfällt. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, berechnen wir nach unserem vereinbarten Zeithonorar.
| Leistung | Abrechnung | Honorar (netto) |
|---|---|---|
| Prüfung eines Steuerbescheids | je Bescheid | 50,00 EUR |
| Einlegung eines Einspruchs/Rechtsbehelfs | je Einspruch | 125,00 EUR |
| Antrag auf Anpassung laufender Steuervorauszahlungen | je Antrag | 100,00 EUR |
| Antrag auf Stundung/Ratenzahlung nebst Antrag auf Vollstreckungsschutz | je Antrag | 125,00 EUR |
| Antrag auf Fristverlängerung | je Antrag | 50,00 EUR |
| Korrespondenz mit der Finanzverwaltung z. B. Belegforderungen und Rückfragen | je Schreiben | 125,00 EUR |
| Laufende steuerliche Beratungs- bzw. Optimierungsanfragen | nach Zeitaufwand | Zeithonorar |
| Eröffnungsbilanz in Neugründungsfällen (inklusive E-Bilanz für Finanzamt) | einmalig | 250,00 EUR |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | einmalig | 250,00 EUR |
| Scanservice für Papierunterlagen | je Scanvorgang | 50,00 EUR |
| Antrag auf Erteilung von Bescheinigungen (z. B. Unbedenklichkeits-, Freistellungs- oder Nichtveranlagungsbescheinigung) | je Antrag | 75,00 EUR |
Die Honorare gelten für typische Standardfälle auf Grundlage vollständiger Unterlagen. Bei außergewöhnlichem Mehraufwand erfolgt eine gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand. Details zu unserem Fixhonoraren für Ihre steuerlichen Standardanliegen können Sie unserer Honorarübersicht entnehmen >>>
Abrechnung nach Zeithonorar
Nicht jede steuerliche Leistung lässt sich sinnvoll über ein Fixhonorar abbilden. Soweit kein gesondertes Fixhonorar oder eine Abrechnung nach der StBVV vereinbart ist, rechnen wir unsere Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand ab. Abweichend von § 13 StBVV betragen unsere Zeitgebühren pro Stunde:
Steuerberater:
260,00 EUR netto
Angestellter Steuerberater:
220,00 EUR netto
Tax Manager und Fachassistent für Digitalisierung und IT-Prozesse:
165,00 EUR netto
Steuerfachangestellte:
125,00 EUR netto
Abrechnung nach Fixhonorar
Transparenz und Planungssicherheit sind uns wichtig.
Deshalb bieten wir für viele Leistungen die Möglichkeit einer Vergütung auf Basis eines festen Honorars an. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten entstehen – unabhängig davon, wie viel Zeit die Bearbeitung im Einzelfall tatsächlich in Anspruch nimmt. Fixhonorare eignen sich insbesondere für klar definierte Leistungen, sowie für viele projektbezogene Beratungsanlässe. Aber auch bei umfangreicheren steuerlichen Fragestellungen prüfen wir regelmäßig, ob eine Abrechnung zu einem festen Honorar sinnvoll und möglich ist.
Unser Ziel ist es, für jede steuerliche Fragestellung das passende Vergütungsmodell zu finden – transparent, nachvollziehbar und fair.
Transparente Honorare für Ihre Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist weit mehr als die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung. Deshalb umfasst unser Grundhonorar nicht nur die laufende Abrechnung Ihrer Mitarbeiter, sondern auch zahlreiche gesetzliche Meldungen, Prüfungen sowie den laufenden Tax-Support für Ihre lohnsteuerlichen Rückfragen im Alltag. Unser Grundhonorar für Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung beträgt 28,50 EUR netto je Arbeitnehmer und Abrechnung. Details zu unseren Lohnleistungen können Sie der anliegenden Honorarübersicht entnehmen >>>
Unser Versprechen | Ihre volle Kostenkontrolle
Ihre laufenden lohnsteuerliche Rückfragen im Alltag sind bereits durch das Grundhonorar abgedeckt. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn sich eine Anfrage zu einem gesonderten Projekt entwickelt. Solange wir Sie nicht ausdrücklich darauf hinweisen, ist Ihre Anfrage durch das vereinbarte Grundhonorar abgedeckt.
Unsere Speisekarte – Sonderleistungen nach Bedarf
Nicht jede Leistung passt in ein Grundhonorar. Manche Leistungen benötigen Sie regelmäßig, andere vielleicht nie.
| Laufende Sonderleistungen | Abrechnung | Honorar (netto) |
|---|---|---|
| An- bzw. Abmeldung von Arbeitnehmern | je Meldung | 30,00 EUR |
| Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) | je Antrag | 20,00 EUR |
| Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) | je Abruf | 20,00 EUR |
| Erstellung und Übermittlung von Entgeltersatzleistungen (EEL-Meldungen) | je Meldung | 20,00 EUR |
| Wiederholungsabrechnungen auf Veranlassung des Auftraggebers | je Abrechnung | 30,00 EUR |
| Jahresmeldung zur Berufsgenossenschaft inkl. Bescheidprüfung | je Meldung | 100,00 EUR |
| Meldung Schwerbehindertenausgleichsabgabe | je Meldung | 150,00 EUR |
| Abrechnung Kurzarbeitergeld (KUG) | je Arbeitnehmer u. Abrechnung | 50,00 EUR |
| Erstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigungen und der Jahresmeldungen zur Sozialversicherung | je Arbeitnehmer u. Jahr | 12,00 EUR |
| Einmalige Sonderleistungen | Abrechnung | Honorar (netto) |
|---|---|---|
| Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke | je Fragebogen | 150,00 EUR |
| Jahresgespräch zur Gehaltsoptimierung – Mehr Netto vom Brutto | je Arbeitnehmer, mind. 500 EUR | 100,00 EUR |
| Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung (inkl. Anmeldung bei Kassen/Ämtern) | einmalig | 290,00 EUR |
| Übernahme Lohndaten aus Datev Lohn und Gehalt | einmalig | 290,00 EUR |
| Übernahme Lohndaten aus Fremdsystemen, mind. 290 EUR | je Arbeitnehmer | 50,00 EUR |
| Erstellung einer Lohn-Archiv-Datei | einmalig | 100,00 EUR |
| Steuerrechtliche Betreuung und Begleitung von Lohn- und SV-Prüfungen | je Prüfung | 490,00 EUR |
| Erstmalige Einrichtung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen | einmalig | 100,00 EUR |
| Erstmalige Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge / Direktversicherung | je Einrichtung | 50,00 EUR |
| Wohngeldbescheinigung, Verdienstbescheinigung etc. | je Bescheinigung | 50,00 EUR |
Die vorstehenden Übersichten enthalten unsere häufigsten Sonderleistungen. Weitere Leistungen sowie ergänzende Hinweise finden Sie in unserer vollständigen Honorarübersicht für die Lohnbuchhaltung >>>
Warum sich gute Steuerberatung oft auszahlt
Die Kosten einer Steuerberatung lassen sich meist leicht beziffern. Der tatsächliche Nutzen hingegen oft deutlich schwerer. Durch unsere Spezialisierung, unsere langjährige Erfahrung und modernen digitalen Prozesse unterstützen wir unsere Mandanten dabei, steuerliche Risiken zu vermeiden, Chancen frühzeitig zu erkennen und bessere Entscheidungen zu treffen.
Viele steuerliche Gestaltungen, Optimierungen und vermiedene Fehler wirken sich wirtschaftlich deutlich stärker aus als die hierfür anfallenden Honorare. Unser Ziel ist daher nicht, möglichst viele Stunden abzurechnen, sondern einen messbaren Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.
Fragen & Antworten zu unseren Honoraren
Was kostet ein Steuerberater?
Die Kosten eines Steuerberaters hängen vom Umfang der beauftragten Leistungen, der Komplexität des Sachverhalts sowie der gewählten Vergütungsform ab.
Bereits vor Mandatsbeginn erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot. Darüber hinaus haben wir für zahlreiche steuerliche Standardleistungen und Leistungen in der Lohnbuchhaltung feste Honorare definiert.
Arbeiten Sie mit Fixhonoraren oder nach Zeitaufwand?
Beides.
Für viele steuerliche Standardleistungen sowie zahlreiche projektbezogene Tätigkeiten vereinbaren wir feste Honorare. So erhalten Sie maximale Planungssicherheit.
Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, rechnen wir unsere Leistungen nach Zeitaufwand ab. Die aktuell geltenden Zeithonorare finden Sie auf dieser Seite transparent dargestellt.
Erhalte ich vor Mandatsbeginn ein Angebot?
Ja.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb erhalten Sie vor Mandatsbeginn grundsätzlich ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönliche Situation und Ihren tatsächlichen Bedarf abgestimmt ist.
So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten entstehen.
Fallen bereits für das erste Gespräch Kosten an?
Das hängt vom Ziel des Gesprächs ab.
Wenn Sie überlegen, Mandantin oder Mandant unserer Kanzlei zu werden, führen wir zunächst ein kostenloses Kennenlerngespräch.
Steht hingegen eine konkrete steuerliche Fragestellung im Mittelpunkt, handelt es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung.
Was regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland.
Unsere Vergütung orientiert sich grundsätzlich an diesen gesetzlichen Vorgaben. Für zahlreiche Leistungen haben wir jedoch transparente Fixhonorare definiert oder individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen.
Warum veröffentlicht Ihre Kanzlei ihre Honorare so transparent?
Wir sind überzeugt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Offenheit voraussetzt.
Niemand mag unangenehme Überraschungen – besonders nicht bei den Kosten. Deshalb informieren wir unsere Mandanten frühzeitig über unsere Vergütung, stellen detaillierte Honorarübersichten zur Verfügung und sprechen Honorare offen an.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Ob konkrete steuerrechtliche Frage oder erstes Kennenlernen – über unser Kontaktformular erreichen Sie uns schnell und unkompliziert. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück. Versprochen!
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