Ihr Steuerberater für Immobiliensteuerrecht in Potsdam
Unsere Beratung im Immobiliensteuerrecht
Unsere Mandanten im Immobiliensteuerrecht
In unserer Steuerkanzlei in Potsdam‑Babelsberg beraten wir gezielt zu steuerlichen Fragestellungen im Immobiliensteuerrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei steuerliche Beratungen rund um Erwerb, Strukturierung, Bestand und Veräußerung von Immobilien. Ziel unserer Beratung ist es, steuerliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und tragfähige, rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
Unsere Mandanten im Bereich der Immobilienberatung sind:
- Immobilienprojektentwickler
- Immobiliengutachter sowie Makler
- Personen‑ und Kapitalgesellschaften mit Immobilienbesitz
- Immobilieninvestoren
- Privatpersonen mit Immobilienbesitz
Dr. Leon Keul verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienbesteuerung und hat zum Grunderwerbsteuerrecht promoviert. Auf dieser Grundlage beraten wir Mandanten im Immobiliensteuerrecht fundiert und praxisnah und übersetzen komplexe steuerliche Strukturen in verständliche und umsetzbare Lösungen.
Unsere Kompetenzen für Ihre Immobilie
Jahrelange Expertise
Eigeninitiative und Weitblick
Aktive Gestaltungsideen
Unsere Beratung im Immobiliensteuerrecht verbindet fundiertes Fachwissen mit unternehmerischem Weitblick. Wir analysieren steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext Ihrer Immobilie und Ihrer Zielsetzung. So entstehen rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die praxisnah umgesetzt werden können.
Was bedeutet Immobiliensteuerrecht in der Praxis?
Der Erwerb und das Halten von Immobilien sind für viele Unternehmer und Investoren ein zentraler Baustein der Vermögensplanung. Immobilien dienen als Einkommensquelle, Investition oder zur langfristigen Absicherung – sowohl privat als auch unternehmerisch. Gerade deshalb sollten steuerliche Auswirkungen frühzeitig berücksichtigt und vor allem optimiert werden.
Beim Kauf, der laufenden Nutzung oder der Veräußerung einer Immobilie spielen zahlreiche steuerliche Aspekte eine Rolle, die auf den ersten Blick oft nicht erkennbar sind. Genau hier setzt das Immobiliensteuerrecht an.
Das Immobiliensteuerrecht umfasst sämtliche steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilien – unabhängig von Art und Nutzung – und betrifft insbesondere folgende Phasen:
- den Erwerb von Immobilien
- die laufende Besteuerung während der Nutzung
- die Veräußerung von Immobilien
Hinzu kommt eine umfangreiche und fortlaufend fortentwickelte Rechtsprechung, insbesondere im Bereich der Grunderwerbsteuer, der Ertragsteuern sowie der erbschaft‑ und schenkungsteuerlichen Behandlung. Eine fundierte und praxiserfahrene Beratung im Immobiliensteuerrecht ist daher entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.
Unsere Steuerberatung im Immobiliensteuerrecht in Potsdam umfasst insbesondere diese Bereiche:
1.
Strukturierung von Immobilieninvestitionen
Wir strukturieren Immobilieninvestitionen steuerlich sinnvoll, zum Beispiel über vermögensverwaltende GmbHs.
2.
Steuerliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Wir beraten beim Kauf und Verkauf von Immobilien zur Vermeidung steuerlicher Risiken.
3.
Abwehrberatung und Vertretung im Steuerstreit
Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung und wehren unberechtigte steuerliche Forderungen ab.
4.
Nachfolge‑ und
Übergabeplanung
Wir beraten bei der Übertragung, Schenkung und Vererbung von Immobilien mit Blick auf langfristige Familieninteressen.
Was ist beim Erwerb einer Immobilie zu beachten?
Der Erwerb einer Immobilie gehört für viele Unternehmer und Privatpersonen zu den größten finanziellen Entscheidungen. Gerade deshalb sollte der Immobilienkauf nicht isoliert, sondern stets unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Strukturelle Fehlentscheidungen lassen sich später häufig nur mit erheblichen Kosten oder gar nicht mehr korrigieren.
Im Immobiliensteuerrecht spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, die im Vorfeld bedacht werden sollten. Dazu zählen insbesondere die Frage nach der geeigneten Erwerbsstruktur, die Einbindung der Immobilie in bestehende Vermögens‑ oder Gesellschaftsstrukturen sowie die mittel‑ und langfristigen Ziele des Investors. Steuerliche Auswirkungen treten nicht nur beim Kauf selbst, sondern auch während der Nutzung und bei einer späteren Veräußerung der Immobilie ein.
Eine zentrale Weichenstellung betrifft die Entscheidung, ob eine Immobilie im Privatvermögen oder über eine vermögensverwaltende Gesellschaft erworben werden sollte. Während selbstgenutzte Immobilien regelmäßig im Privatvermögen erworben werden sollten, kann sich bei größeren Vermietungs‑ oder Investitionsobjekten eine gesellschaftsrechtliche Struktur – etwa über eine vermögensverwaltende GmbH – als steuerlich sinnvoll erweisen. Welche Struktur geeignet ist, hängt stets von der individuellen Ausgangslage, der Haltedauer und den wirtschaftlichen Zielsetzungen ab.
Wir beraten unsere Mandanten frühzeitig vor dem Immobilienerwerb und analysieren die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Gestaltungsalternativen. Ziel unserer Beratung ist es, steuerliche Risiken zu vermeiden, Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen und eine Struktur zu wählen, die auch langfristig tragfähig ist.
Was ist bei der Grunderwerbsteuer zu beachten?
Der Erwerb einer Immobilie unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und stellt regelmäßig einen erheblichen Kostenfaktor beim Immobilienkauf dar. Umso wichtiger ist es, grunderwerbsteuerliche Aspekte bereits im Vorfeld des Erwerbs zu berücksichtigen.
Grunderwerbsteuer fällt jedoch nicht nur beim klassischen Immobilienkauf an. Auch bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge, etwa Gesellschafterwechsel oder Umstrukturierungen bei grundbesitzenden Gesellschaften, können ungewollt grunderwerbsteuerpflichtig sein. Gerade in diesen Fällen entsteht häufig keine zusätzliche Liquidität, obwohl eine erhebliche Steuerbelastung ausgelöst wird.
Gleichwohl ist die Grunderwerbsteuer kein rein schematischer Automatismus. Ihre Entstehung und ihre Höhe hängen maßgeblich von der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbsvorgangs ab. Gerade im Immobiliensteuerrecht bestehen Konstellationen, in denen durch eine vorausschauende Strukturierung grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden oder erheblich reduziert werden können.
Voraussetzung hierfür ist jedoch eine fundierte Kenntnis der komplexen gesetzlichen Regelungen, der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung. Dr. Leon Keul berät seit vielen Jahren Immobiliengesellschaften und Investoren zu grunderwerbsteuerlichen Fragestellungen – auch in komplexen und internationalen Strukturen – und unterstützt seine Mandanten dabei, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Gestaltungen umzusetzen. Er wurde im Grunderwerbsteuerrecht mit Auszeichnung promoviert und zählt zu den ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet.
Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an. Sie wird einmalig erhoben und richtet sich regelmäßig nach dem vereinbarten Kaufpreis. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und steht den Ländern zu. Die Grundsteuer knüpft dagegen an den Besitz von Grundbesitz an. Sie ist vierteljährlich zu entrichten und steht der Gemeinde zu, in der sich die Immobilie befindet.
Grundsteuerreform – Einblick in unsere bisherige Beratungspraxis
Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat zahlreiche Immobilienbesitzer vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Wir haben eine Vielzahl von Mandanten bei der Bewertung und Erklärung ihrer Grundstücke begleitet. Auch öffentlich wurde unsere Expertise nachgefragt: Dr. Leon Keul wurde mehrfach von Zeitungen interviewt und hat in Fernsehen sowie Podcasts zur Grundsteuerreform Stellung genommen.
Einen Einblick in die damaligen Inhalte und Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zur Grundsteuerreform.
Warum sollte man sich im Immobiliensteuerrecht beraten lassen?
Immobilieninvestitionen sind steuerlich komplex. Bereits beim Kauf, bei der späteren laufenden Nutzung oder auch bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen können erhebliche steuerliche Risiken entstehen. Aufgrund der regelmäßig hohen Vermögenswerte wirken sich Fehlentscheidungen im Immobiliensteuerrecht häufig besonders gravierend aus. Gerade im Immobilienbereich hängt vieles von frühzeitig getroffenen Struktur‑ und Gestaltungsentscheidungen ab. Ohne spezialisierte Beratung werden steuerliche Risiken oftmals erst erkannt, wenn sie sich bereits realisiert haben.
Ihr Steuerberater für Immobiliensteuerrecht in Potsdam berät Sie frühzeitig und vorausschauend zu steuerlichen Fragestellungen rund um Immobilien. Dr. Leon Keul und sein Team unterstützen Sie individuell – persönlich in Potsdam‑Babelsberg oder auf Wunsch telefonisch oder per Videokonferenz – mit dem Ziel, steuerliche Risiken zu vermeiden und die Steuerbelastung für Ihre Immobilien nachhaltig zu reduzieren.
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Fragen & Antworten zum Immobiliensteuerrecht
Wie wird die laufende Vermietung von Immobilien besteuert?
Die steuerliche Behandlung laufender Mieteinnahmen hängt davon ab, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet.
Vermietung im Privatvermögen
Befindet sich die Immobilie im Privatvermögen, stellen die Mieteinnahmen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar (§ 21 EStG). Der Überschuss aus Mieteinnahmen und abzugsfähigen Aufwendungen (sog. Werbungskosten) ist mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Zu den typischen abzugsfähigen Kosten zählen insbesondere Abschreibungen, Finanzierungszinsen sowie laufende Bewirtschaftungskosten. Die Einkünfte werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erklärt.
Vermietung im Betriebsvermögen
Wird eine Immobilie im Betriebsvermögen gehalten – etwa durch eine gewerbliche Personengesellschaft oder eine vermögensverwaltende GmbH –, gelten die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Neben Einkommen‑ bzw. Körperschaftsteuer kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Durch eine geeignete Strukturierung lassen sich diese Belastungen jedoch in vielen Fällen erheblich reduzieren oder gar vermeiden.
Was ist das beste Steuersparmodell für Immobilien?
Ein allgemeingültiges oder „bestes“ Steuermodell für Immobilien gibt es nicht. Welche steuerliche Gestaltung sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Umständen des Eigentümers und der Immobilie ab. Entscheidend sind insbesondere die Art der Immobilie, ihre Nutzung, die geplante Haltedauer sowie die persönliche oder unternehmerische Ausgangslage des Investors. Auch Faktoren wie die Ertragslage, bestehende Vermögens‑ oder Gesellschaftsstrukturen und die persönliche Steuerbelastung spielen eine wesentliche Rolle.
Wir beraten unsere Mandanten individuell zu steuerlich sinnvollen Strukturen für ihr Immobilienvermögen und zeigen auf, welche Gestaltung langfristig zu einer möglichst geringen Steuerbelastung führt.
Wie werden Immobilien bei Schenkungen oder Erbschaften versteuert?
Die unentgeltliche Übertragung von Immobilien unterliegt grundsätzlich der Erbschaft‑ bzw. Schenkungsteuer. Ob und in welcher Höhe Erbschaft‑ oder Schenkungsteuer anfällt, hängt von der persönlichen Beziehung zwischen Übergeber und Erwerber sowie vom Wert der Immobilie ab. Für nahe Angehörige gelten persönliche Freibeträge. So stehen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern aktuell Freibeträge von 500.000 EUR, Kindern von 400.000 EUR zu. Innerhalb dieser Freibeträge kann Immobilienvermögen steuerfrei übertragen werden.
Darüber hinaus enthält das Erbschaft‑ und Schenkungsteuerrecht besondere Begünstigungen, die von der Nutzung der Immobilie abhängen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann insbesondere das Familienheim steuerfrei übertragen werden, wenn die Immobilie weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ob und wie diese Vergünstigungen genutzt werden können, hängt maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Übertragungsvorgangs ab.
Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Beim Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang von der Spekulationssteuer gesprochen. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung veräußert, ist der erzielte Veräußerungsgewinn grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Maßgeblich ist hierbei der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf.
Eine wichtige Ausnahme gilt für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert werden. Ob und in welchem Umfang eine Steuerbelastung entsteht, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich steuerliche Folgen oft vermeiden oder reduzieren.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH ist zivilrechtlich eine ganz normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Steuerlich kann sie jedoch – unter engen gesetzlichen Voraussetzungen – ausschließlich eigenen Grundbesitz halten und verwalten, ohne damit einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann die GmbH von der sogenannten erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung profitieren. In diesem Fall unterliegen die laufenden Gewinne aus der Immobilienvermietung regelmäßig nicht der Gewerbesteuer, sondern lediglich der Körperschaftsteuer. Dadurch kann sich im Vergleich zur gewerblichen Immobilienhaltung eine deutlich geringere Steuerbelastung ergeben (-15 %).
Die Anforderungen an eine vermögensverwaltende GmbH sind jedoch hoch und in der Praxis stark durch eine kasuistische Rechtsprechung geprägt. Schon geringfügige Abweichungen – etwa durch zusätzliche Tätigkeiten oder falsche Vertragsgestaltungen – können zum vollständigen Wegfall der steuerlichen Begünstigung führen. Die Einrichtung und laufende Betreuung einer vermögensverwaltenden GmbH erforderten daher eine sorgfältige steuerliche Planung und kontinuierliche Kontrolle.
Gern beraten wie Sie individuell zu sämtlichen steuerlichen Fragen rund um die vermögensverwaltende GmbH.
Unsere Weiteren Kompetenzen
Neben unserer Spezialisierung im Immobiliensteuerrecht beraten wir unsere Mandanten als Steuerberater in Potsdam auch in der steuerlichen Gestaltungsberatung sowie in der Deklarationsberatung. Wir unterstützen bei der Planung und Umsetzung steuerlicher Gestaltungen, erstellen laufende Steuererklärungen und begleiten komplexe unternehmerische Sachverhalte – strukturiert, verlässlich und mit einem klaren Blick für die steuerlichen Auswirkungen.
Steuerliche
Gestaltungsberatung
Wir begleiten unsere Mandanten bei Investitionen, Umstrukturierungen und Nachfolgefragen und prüfen die steuerlichen Auswirkungen geplanter Maßnahmen frühzeitig.
Als Steuerberater in Potsdam‑Babelsberg entwickeln wir strukturierte, rechtssichere Konzepte, die wirtschaftlich sinnvoll sind und dauerhaft zu einer möglichst geringen Steuerbelastung beitragen.
Deklarationsberatung
Wir decken den klassischen Bereich der Steuerberatung vollständig ab. Dazu gehören die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung, die Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen.
Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Ob reine Umsetzung oder ergänzende Beratung: Wir berücksichtigen Ihre individuelle Situation und zeigen Optimierungspotenziale dort auf, wo sie sinnvoll sind.
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