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Immobiliensteuerrecht » Steuerberater in Potsdam Babelsberg

Steuerberater in Potsdam für Immobiliensteuerrecht

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten

Vorteilhafte Steuergestaltungen für Ihre Immobilie

Unsere Mandanten im Immobiliensteuerrecht

In unserer Steuerkanzlei in Potsdam Babelsberg steht vor allem die Beratung im Vordergrund. Neben unserer Expertise in den verschiedensten Steuerfragen können Sie daher immer eine verständliche Erklärung auf Augenhöhe erwarten. Unser Ziel ist es, Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen, Ihre steuerlichen Probleme zu lösen, damit Sie auch in Zukunft steueroptimierte Entscheidungen treffen.

Unsere Mandanten im Bereich der Immobilienberatung sind vor allem:

  • Immobilienprojektentwickler
  • Immobiliengutachter sowie Makler
  • Personen- und Kapitalgesellschaften mit Immobilienbesitz
  • Immobilieninvestoren
  • Privatpersonen mit Immobilienbesitz

Unser Steuerberater Dr. Leon Keul kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienbesteuerung sowie einer Promotion zum Grunderwerbsteuerrecht zurückblicken. Wir beraten Sie umfassend und erklären Ihnen auf verständliche Weise, wie Sie die komplexen Strukturen des Steuerrechts zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was versteht man unter Immobiliensteuerrecht?

Der Kauf einer Immobilie ist als Zukunftsperspektive besonders interessant. Ob als passive Einkommensquelle oder als Erbe für die nächste Generation, die Idee, eine Immobilie zu besitzen, war schon immer sehr attraktiv und verliert auch bei steigenden Mietpreisen nicht an Popularität.

Beim Erwerb einer Immobilie sind viele Aspekte zu berücksichtigen, darunter auch solche, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich erscheinen: so auch das Immobiliensteuerrecht.

Das Immobiliensteuerrecht umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Immobilien, unabhängig von der Art der Immobilie, in allen Phasen der Investition:

  • Den Ersterwerb
  • Die laufende Besteuerung
  • Den Verkauf

Hinzu kommt eine teils sehr umfangreiche und hochkomplexe Rechtsprechung, die es im Detail zu kennen gilt. Eine langjährige Erfahrung im Bereich der Besteuerung von Immobilien ist eine unersetzliche Voraussetzung für eine gute, steuerzentrierte Beratung, wie Sie sie verdienen.

Unsere Kompetenzen für Ihre Immobilie

Jahrelange Expertise

Eigeninitiative und Weitblick

Aktive Gestaltungsideen

Unser Beratungsangebot für das Immobiliensteuerrecht in Potsdam

In der heutigen Zeit der niedrigen Zinsen stellen Immobilien eine wichtige Investition dar, doch werden steuerliche Fragen vor dem ersten Erwerb oft vernachlässigt. Um Ihnen einen umfassenden steuerlichen Schutz zu gewährleisten, hat sich unser Steuerberater in Potsdam auf das Immobiliensteuerrecht spezialisiert, um Sie in allen Phasen Ihrer Investition zu unterstützen. Unsere Steuerberatung im Immobiliensteuerrecht in Potsdam umfasst insbesondere diese Bereiche:

1. Prüfung optimaler Investitionsstrukturen

2. Halten von Immobilien über Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, (GmbH & Co. KG, GbR und Immobilien-GmbH)

3. Umfassende Steuergestaltungen mit Immobilien

4. Steuerrechtliche Beratung Ihres Immobilienerwerbs

5. Steuerrechtliche Beratung zum Verkauf Ihrer Immobilien

6. Auseinandersetzung von Gesellschaften mit Immobilienbesitz (Realteilung)

7. Umwandlung und Verkauf von Gesellschaften mit Immobilienbesitz

8. Abwehrberatung bei Steuerrisiken, wie gewerblichen Grundstückshandel, erweiterten Gewerbesteuerkürzungen, Verstößen gegen die Drei-Objekt-Grenze, ungewollten Einlagen von Immobilien in ein Betriebsvermögen, oder Betriebsaufspaltungen

9. Erbschaft von Immobilien

10. Internationale Immobilieninvestitionen

Unser Steuerberater berät Sie umfassend und begleitet Sie proaktiv während der gesamten Umsetzung Ihres Immobilienvorhabens. So unterstützen wir Sie zum Beispiel bei:

  • Der Entwurfsgestaltung von Verträgen
  • Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Abstimmungen mit Notaren und Ämtern

Was ist beim Erwerb einer Immobilie zu beachten?

Der Kauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Umso wichtiger ist es, sich bei dieser finanziell sehr weitreichenden Entscheidung gut beraten zu lassen. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor dem Erwerb Ihrer Immobilie beraten. Steuerrechtlich kann eine Fehlentscheidung oftmals nur sehr kostenintensiv korrigiert werden.

Ob Sie Ihre Immobilie im Privatvermögen oder zum Beispiel über eine vermögensverwaltende GmbH erwerben, hängt sehr von Ihrer ganz individuellen Ausgangslage und Ihren Wünschen ab. Eine privat genutzte Immobilie sollten Sie stets privat erwerben. Dagegen lohnt es sich bei größeren Immobilieninvestitionen oftmals sehr, wenn Sie Ihre Immobilieninvestments über eine eigene Immobilien-GmbH (vermögensverwaltende GmbH) erwerben. Diese GmbH können wir steuerrechtlich für Sie so ausgestalten, dass Sie nur 15 % Körperschaftsteuer auf Ihre Mieterträge entrichten müssen. In einigen Fällen lohnt sich zudem eine Holding-Struktur, dann bezahlen Sie im Verkaufsfall sogar nur 1,5 % Steuern.

Eine einmal getroffene Entscheidung können Sie kaum steuerneutral korrigieren. Vertrauen Sie daher auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Besteuerung von Immobilien. Herr Steuerberater Dr. Leon Keul und sein Team in Potsdam Babelsberg haben sich auf das Immobiliensteuerrecht spezialisiert. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihren Fragen rund um den Erwerb Ihrer Immobilien. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg zeigt Ihnen gerne auf, auf was Sie achten müssen.

Worum handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer?

Der Kauf einer Immobilie unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird auf der Ebene der Länder festgelegt. Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5% und 6,5%, je nachdem, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet. Beim Kauf einer Immobilie muss im Kaufvertrag bestätigt werden, dass der Kaufpreis zwischen dem Grundstück und dem Gebäude aufgeteilt wird. Später kann das Gebäude abgeschrieben werden.

Die Grunderwerbsteuer fällt aber z. B. nicht auf den Erwerb von sog. Zubehör und Betriebsvorrichtungen an. Aus Sicht der Grunderwerbsteuer kann es sich mithin lohnen, im Grundstückskaufvertrag derartiges (wie zum Beispiel eine Küche oder Mobiliar) zu separieren und einen gesonderten Kaufpreis zu vereinbaren. So können Sie schnell einmal mehrere Tausend Euro Grunderwerbsteuer sparen.

Grunderwerbsteuer fällt aber nicht nur beim Erwerb von Immobilien kann, sondern kann auch bei Gesellschafterwechsel ungewollt anfallen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb kann nämlich auch vorliegen, wenn die Gesellschaft über inländischen Grundbesitz verfügt und sich ihre Gesellschafterstruktur, unmittelbar oder mittelbar, verändert. Dies ist oftmals im Einzelfall besonders tragisch, weil aufgrund der Umstrukturierung – im Gegensatz zum Verkauf einer Immobilie – keine zusätzliche Liquidität vorhanden ist und die Beteiligten mangels einer fundierten steuerrechtlichen Beratung über das Entstehen der Grunderwerbsteuer in Unkenntnis sind.

Herr Steuerberater Dr. Leon Keul in Potsdam Babelsberg berät Sie sehr gern zu allen steuerlichen Fragen rund um die Grunderwerbsteuer. Er wurde zu den Norminterdependenzen des Grunderwerbsteuerrechts bei Umstrukturierungen inländischer Konzerne promoviert und ist ein ausgewiesener Kenner dieser doch sehr speziellen steuerrechtlichen Materie.

Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Die Grunderwerbssteuer wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig von Kaufpreis und variiert zwischen 3,5% und 6,5%, je nach Lade des Grundstücks (Bundesland). Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu.

Die Grundsteuer wird dagegen auf den Besitz (nicht auf den Erwerb) des Grundbesitzes erhoben und ist vierteljährlich zu bezahlen. Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht der Gemeinde zu, in dem das Grundstück belegen ist.

Leon Keul Steuerkanzlei Bürobild

Grundsteuerreform 2022 – alles, was Sie wissen müssen!

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Als Folge davon hat der Gesetzgeber die Grundsteuer reformiert und ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage geschaffen.

Insgesamt müssen nun etwa 36 Millionen Grundstückseinheiten in Deutschland neu bewertet werden. Für Sie als Grundstücksbesitzer resultiert daraus die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke.

Wir unterstützen und informieren Sie umfassend!

Warum sollte man sich im Immobiliensteuerrecht beraten lassen?

Aufgrund der Verflechtung vieler Details und der Vielfalt der Steuervorschriften können Immobilienbesitzer und Investoren schnell unbeabsichtigten Steuerrisiken ausgesetzt sein. Aufgrund ihres enormen materiellen Wertes sind die Steuerrisiken beim Erwerb/Verkauf und dem Besitz von Immobilien besonders hoch. Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, diese vermieten oder teilweise selbst bewohnen, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Investitionsstruktur steuerlich durchdacht ist.

Jedes Jahr werden unzählige Gerichtsverfahren eingeleitet, um Detailfragen der Immobilienbesteuerung zu klären. Leider übersehen viele Steuerzahler oftmals die steuerlichen Probleme. Unser Steuerberater Dr. Leon Keul und sein Team in Potsdam beraten Sie vorab gern in unserem Räumen in Potsdam Babelsberg oder gern auch telefonisch oder per Videokonferenz (MS Teams/Zoom) über die sichere und steuerlich optimale Struktur Ihrer Immobilien. Mit unserer Hilfe können Sie kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden und dauerhaft von einer gut durchdachten Steuergestaltung profitieren.

Nehmen Sie Kontakt auf

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    Fragen und Antworten

    Zum Immobiliensteuerrecht

    Wie wird die laufende Vermietung von Immobilien besteuert?

    Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück vermieten oder pachten, erzielen Sie Einkünfte, die in der Regel zu besteuern sind. Hier müssen wir differenzieren:

    Besteuerung von Privatvermögen

    Die Besteuerung von Mieteinnahmen ist in § 21 EStG geregelt, wenn die Immobilie Teil des Privatvermögens ist. Der Gewinn aus der Vermietung ist steuerpflichtig. Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, können Sie steuerlich als sog. Werbungskosten absetzen. Typische Werbungskosten im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die Absetzung für Abnutzung (Abschreibung), Zinsaufwendungen für aufgenommene Darlehen sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten. Unsere Steuerberatungsgebühr können Sie ebenfalls noch der Steuer absetzen.

    Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestehen spezielle – zum Teil steuerlich sehr attraktive – Abschreibungsformen:

    • Sonderabschreibung nach § 7b EStG für neue Mietwohnungen
    • Erhöhte Absetzung für Abnutzung in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten (§ 7h EStG)
    • Denkmalabschreibung nach § § 7i EStG

    Gern beraten wir Sie hierzu.

    Der Überschuss Ihrer Mieteinnahmen über Ihre Werbungskosten ist mit Ihrem individuellen Steuersatz zu besteuern. Die Einkünfte sind in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben.

    Besteuerung von Betriebsvermögen

    Wenn Sie Ihre Immobilie im Betriebsvermögen besitzen, stellen Ihre Mieteinnahmen formal Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Neben der Einkommensteuer respektive Körperschaftsteuer (wenn Eigentümerin des Grundstücks eine GmbH ist) ist im Zweifel zudem Gewerbesteuer auf den Mietgewinn zu entrichten. Gern zeigen wir Ihnen durch steuerliche Gestaltungen auf, wie Sie die zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer vermeiden können.

    Was ist das beste Steuersparmodell für Immobilien?

    Es gibt viele Modelle, um Steuern auf Immobilienvermögen zu sparen. Welcher der beste Weg ist, die Steuerlast auf Immobilien zu reduzieren, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehört zunächst die Art der Immobilie, d. h. ob es sich um eine Wohnimmobilie oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Darüber hinaus werden auch die Rentabilität der Immobilie und der Familienstand des Eigentümers sowie die persönliche Steuerlast berücksichtigt. Gerne informieren wir Sie in unserer Steuerkanzlei in Potsdam Babelsberg genauer über Ihre individuellen Möglichkeiten.

    Wie werden Immobilien bei Schenkungen oder Erbschaften versteuert?

    Vermögensübertragungen ohne Gegenleistung unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Freibeträge liegen bei 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder und werden nach den Sätzen der Steuerklasse I berechnet. Darüber hinaus gibt es weitere Steuervorteile, die von der Nutzung der Immobilie abhängen. Das Familienheim, das zu Lebzeiten übertragen wird und welche die Familie weiterhin nutzt, können Sie – bei der richtigen Gestaltung – zum Beispiel komplett steuerfrei übertragen.

    Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?

    Im Privatvermögen gehaltene Immobilien können nach zehn Jahren nach Erwerb „steuerfrei“ verkauft werden. Wenn Sie vor Ablauf der Frist von in der Regel zehn Jahren Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie den sog. Veräußerungsgewinn Ihrer Einkommensteuer unterwerfen. Gemeinhin wird in diesem Fall von der sog. Spekulationssteuer gesprochen. Egal, ob Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage besitzen: Maßgebend ist stets der Verkaufszeitpunkt. Diese Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt in der Regel zehn Jahre. Es bestehen allerdings auch Ausnahmen: Ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien können Sie auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei veräußern.

    Wenn Sie innerhalb der Spekulationsfrist Ihre Immobilie veräußern, müssen Sie den Gewinn, welchen Sie aus der Veräußerung erzielen, mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuern. Gern zeigen wir Ihnen individuelle steuerliche Gestaltungen auf, um diese durchaus sehr kostspielige Spekulationssteuer zu vermeiden.

    Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

    Eine vermögensverwaltende GmbH ist zunächst zivilrechtlich eine ganz „normale“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung erzielen kraft Gesetz Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und der Gewerbesteuer (rund ebenfalls 15 %). Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Sitz und der Geschäftsleitung der GmbH und variiert sehr. Die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt die Gemeinde, wobei oftmals von einer Gewerbesteuerbelastung in Höhe von rund 15 % ausgegangen werden kann.

    Bei Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen kann unter engen Voraussetzungen eine vollständige Befreiung von der Gewerbesteuer erreicht werden (§ 9 Nr. 2 S. 2 ff. GewStG), mithin kann eine steuerliche Entlastung von rund 15 % erreicht werden. Die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung ist im Detail sehr kompliziert und sehr durch Rechtsprechung geprägt, die es zu kennen gilt.

    Eine GmbH, welche mithin ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, wird als vermögensverwaltende GmbH bezeichnet.

    Gern beraten wie Sie individuell zur vermögensverwaltenden GmbH.

    Unsere Kompetenzen

    Unser Team von Steuerberatern in Potsdam zeichnet sich besonders durch seine umfassende Expertise und Leidenschaft aus. Von der steuerlichen Beratung über das Immobiliensteuerrecht bis hin zur individuellen Steuergestaltungs- oder Deklarationsberatung stehen wir Ihnen in allen Ihren steuerlichen Angelegenheiten, Anliegen und Fragen zur Seite. Insbesondere begleiten wir Sie bei der Erledigung Ihrer Steuerformalitäten, wie zum Beispiel bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung. Was auch immer Sie vorhaben, wir sorgen dafür, dass Ihre Steuerlast nicht höher ist als nötig.

    Steuerliche Gestaltungsberatung

    Nichts ist so stetig wie der Wandel! Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Konzepte, um Investitionen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen und Änderungen betrieblicher Ablaufprozesse steuerzentriert umzusetzen. Die möglichen Fragestellungen und Problembereiche sind vielfältig. Bevor Sie eine wichtige Entscheidung treffen, sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen prüfen und nach den besten Lösungen suchen. Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung und unser Fachwissen zur Verfügung. Überlassen Sie nichts dem Zufall. Sorgen Sie vor.

    Deklarationsberatung

    Unseren Mandanten bieten wir unter anderem Beratung bei der Erstellung von Steuererklärungen an, entweder eigenständig oder als Ergänzung. Die Deklarationsberatung umfasst in erster Linie die Erstellung von Steuererklärungen. Dazu gehören Einkommensteuererklärungen sowie einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen, hier insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften. Im Rahmen der Deklarationsberatung berücksichtigen wir die individuelle Situation des steuerpflichtigen Bürgers. Wir geben z.B. praktische Ratschläge zur Optimierung der Steuersituation.

    Dr. Leon Keul Profilbild

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