Steuerberatervergütung
– aber erst nach erbrachter Leistung!
Die Steuerberaterkanzlei in Potsdam Babelsberg legt schon immer großen Wert auf Offenheit. Transparenz ist uns wichtig. Dies gilt besonders bei anfallenden Gebühren. Unsere Gebühren sind für Sie, als unser Mandant, planbar und transparent. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Unsere Vergütung hat sich grundsätzlich an der amtlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auszurichten. Diese sieht dezidiert in jedem Betreuungsbereich angemessene Gebühren, gerade auch im Interesse der Mandanten, vor. Die StBVV ist äußerst umfangreich und enthält über hundert Tatbestände.
Gebühren eines Steuerberaters nach Steuerberatervergütungsordnung
Bei der Festlegung des Zehntelsatzes ist der Steuerberater an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände. Kalkuliert werden insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der im konkreten Fall vom Steuerberater erbrachten Leistungen nach billigem Ermessen. Darüber hinaus kann ein besonderes Haftungsrisiko berücksichtigt werden (§ 11 StBVV).
Die Zehntelsätze der Steuerberatervergütungsordnung gibt den Rahmen für eine Gebühr vor. Ihr Steuerberater in Potsdam Babelsberg, Dr. Leon Keul, verwendet in der Regel die Mittelgebühr einer zulässigen Gebühr, sofern nicht eine besonders einfache oder komplexe Tätigkeit vorliegt. Überdies existieren auch gewisse individuelle Beratungsleistungen nach der Steuerberatervergütungsordnung, welche anhand einer Zeitgebühr berechnet werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Angebot. Vorab informieren wir Sie im Detail über unsere Gebühren.
Sämtliche hier genannten Gebühren sind netto, d. h. zzgl. Umsatzsteuer und zzgl. Auslagen nach § 16 StBVV (max. 20 €) zu verstehen.
Übersicht zu den Leistungen der Steuerberater-Kanzlei in Potsdam Babelsberg
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Erstellung eines Jahresabschlusses
Insbesondere Kapitalgesellschaften sind zur Offenlegung/Hinterlegung ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Gerne übernehmen wir die Offenlegung/Hinterlegung für ein Fixhonorar von 200 €.
Jahresabschlüsse müssen seit dem Veranlagungszeitraum 2013 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – sind hierzu verpflichtet. Soweit wir den Jahresabschluss für Sie aufstellen, berechnen wir – sofern keine Abweichungen nach § 60 II EStDV bestehen – ein Fixhonorar in Höhe von 200 €.
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Ein kleiner kostenloser Tipp am Rande
Entgegen oft anders lautender Presseberichte kann die Steuerberaterrechnung ab 2006 immer noch überwiegend als Betriebsausgabe im Jahresabschluss beziehungsweise als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung vermindert sich also Ihrem persönlichen Steuersatz entsprechend. Gerne informieren wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch detaillierter.
Erstberatung bei der Steuerberater-Kanzlei in Potsdam
Die Erstberatung in unserer Steuerberater-Kanzlei dauert ca. 90 Minuten. Darüberhinausgehende Beratung erfolgt dann nach der Zeitgebühr. Wir erheben hierfür ein Fixhonorar in Höhe von 399 €.
Abrechnung nach Zeithonorar
Abweichend von § 13 StBVV beträgt die Zeitgebühr pro Stunde:
› Steuerberater (Partner)
Steuerberater (Partner) › 220,00€
Steuerberater in Anstellung › 190,00€
Tax Manager und Fachassistent für Digitalisierung und IT-Prozesse › 150,00€
Zu Ihren Gunsten erfolgt die Abrechnung des Zeitaufwands in Zeittakten von 6 Minuten (= 0,1 Stunden). Dementsprechend wird für jede angefangenen 6 Minuten 1/10 des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet, wobei eine Aufrundung jeweils nur einmal pro Arbeitstag erfolgt.
Abrechnung nach Fixhonorar
Unsere individuellen Leistungen erbringen wir für Sie gern auch für ein Fixhonorar – klar, transparent und planbar. Insbesondere bei Tätigkeiten, für die der Zeitaufwand gut abgeschätzt werden kann, ist eine solche Vereinbarung möglich. Bei langjährigen Mandatsbeziehungen oder regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten bietet sich diese Abrechnungsform ebenfalls gut an. Sprechen Sie uns hierzu gern an.
Darum lohnen sich die Leistungen der Steuerberaterkanzlei in Potsdam
Durch unsere hohe Spezialisierung und Erfahrung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern, können wir unseren Mandanten wirtschaftlich gute Konditionen anbieten. Dies gilt sowohl bei einer Abrechnung auf Zeitbasis als auch bei der Honorarerhebung nach Gebührenverordnung.
Darüber hinaus erlauben unsere Kenntnisse und Expertise eine hoch effiziente Arbeitsweise, die Einarbeitungszeiten weitgehend entfallen lässt.
Kontakt
Lernen Sie uns kennen
Über ein Jahrzehnt Steuerrechtsexpertise auf höchstem wissenschaftlichen und praktischen Niveau. Dabei stehen wir für höchstpersönliche und individuelle Steuerberatung. Für Sie in Berlin und Brandenburg. Und natürlich bundesweit, dank modernster digitaler Infrastruktur.
Virchowstraße 2
14482 Potsdam
Montag bis Donnerstag:
9:30 – 16:00 Uhr
Freitag:
9:30 – 13:00 Uhr