Verfahrensdokumentation nach GoBD – erstellt und geprüft von Steuerberatern
Annika Borgwardt, Steuerberaterin
Sie verantwortet bei uns die Erstellung und Prüfung von Verfahrensdokumentationen nach GoBD. Als Steuerberaterin stellt sie sicher, dass Ihre Dokumentation praxisnah, nachvollziehbar und steuerlich fundiert aufgebaut ist.
Eine fehlende Verfahrensdokumentation ist mittlerweile häufig ein Prüfungsthema. Sie ist längst keine formale Nebensache mehr.
Was früher in Betriebsprüfungen teilweise weniger im Fokus stand, wird bei digital geführten Prozessen zunehmend genauer betrachtet. Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD soll nachvollziehbar darstellen, wie steuerlich relevante Daten und Belege in Ihrem Unternehmen entstehen, verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt werden.
Eine fehlende oder unzureichende Verfahrensdokumentation führt dabei nicht automatisch zur Verwerfung der Buchführung. Entscheidend ist vielmehr, ob dadurch die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der steuerlich relevanten Prozesse beeinträchtigt wird.
Für Unternehmer können unzureichend dokumentierte Prozesse im Prüfungsfall dennoch erhebliche Folgen haben – insbesondere bei digitaler Buchführung, elektronischer Archivierung und E-Rechnungen.
Werden Mängel festgestellt, können sich daraus ein erhöhter Prüfungs- und Verteidigungsaufwand sowie – abhängig von Art und Gewicht der Beanstandungen – steuerliche Hinzuschätzungen und daraus resultierende Mehrbelastungen ergeben. Eine aktuelle und nachvollziehbare Verfahrensdokumentation schafft hier eine wichtige Grundlage für prüfungssichere Prozesse.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerlich relevante Prozesse in Ihrem Unternehmen tatsächlich ablaufen – vom Eingang oder der Entstehung eines Belegs über dessen Verarbeitung und Verbuchung bis zur elektronischen Aufbewahrung und Archivierung.